Bekanntmachung

Nachricht Hänigsen, 18. November 2022

Beabsichtigte Einebnungen

Bekanntmachung der Kirchengemeinde Hänigsen-Obershagen über die beabsichtigte Einebnung von Grabstätten auf den kirchlichen Friedhöfen in Hänigsen, Obershagen und Altmerdingsen

Der Kirchenvorstand als Friedhofsverwalter gibt hiermit bekannt:

1. Reihengrabstätten

Reihengrabstätten, auf denen bis zum Ende des Jahres 1992 eine Bestattung erfolgte, werden nach dem 15. März 2023 eingeebnet und abgeräumt, weil die Ruhezeit von 30 Jahren abgelaufen ist. Reihengrabstätten können nicht verlängert werden.

2. Wahlgrabstätten

Für Wahlgrabstätten mit einer oder mehreren Stellen, die alle belegt sind und auf denen bis Ende 1992 oder früher die letzte Bestattung erfolgte, ist die dreißigjährige Ruhezeit und die Nutzungsfrist abgelaufen. Die Nutzungsberechtigten können beantragen, das Nutzungsrecht für die gesamte Wahlgrabstätte um fünf oder zehn Jahre zu verlängern.

Die Nutzungsgebühr beträgt

  • für 5 Jahre – je Stelle 245,00 €
  • für 10 Jahre – je Stelle 490,00 €

und für Urnenwahlgrabstätten

  • für 5 Jahre – je Stelle 175,00 €
  • für 10 Jahre – je Stelle 350,00 €

Antragsformulare sind erhältlich im: Kirchenbüro Hänigsen, An der Kirche 2, 31311 Uetze-Hänigsen. Die Anträge sind bis zum 28. Februar 2023 zu stellen. Grabstätten, für die das Nutzungsrecht nicht verlängert wird, werden ab dem 15. März 2023 eingeebnet und abgeräumt. Die Kirchengemeinde leistet keinen Ersatz für abgeräumte Grabmale. Sie ist auch zur Aufbewahrung abgeräumter Grabmale und sonstiger Anlagen nicht verpflichtet. Nach vorheriger Absprache mit dem Kirchenvorstand kann der Nutzungsberechtigte das Grabmal einer abgelaufenen Grabstätte bis zum 15. März 2023 selbst entfernen.

Hänigsen, im November 2022
gez. Erika Brandes
für den Kirchenvorstand

Auskunft

Auskunft erteilt Ihnen unser Gemeindebüro.

Gemeindesekretärin Hänigsen
Gemeindesekretärin Petra Zeuschner
31311 Uetze
  • Pfarramtsekretariat
  • Kirchenbuchführung