Wo melden wir eine Taufe an?

Zunächst einmal: wir freuen uns sehr, dass Sie Ihr Kind, oder Ihre Kinder taufen lassen möchten! Taufen können Sie sowohl beim zuständigen Pfarramt (Kontaktdaten rechts), in einem der örtlichen Gemeindebüros (ausfüllbares Formular rechts) oder gleich online (direkt unter diesem Text) anmelden. Wir bitten jedoch um einen Vorlauf von mindestens einem Monat! Nottaufen sind von diesem Vorlauf selbstverständlich nicht betroffen! Wir werden dann mit Ihnen einen Termin für das Taufgespräch vereinbaren und alle weiteren Details schnellstmöglich klären. Möchten Sie die Taufe Ihres Kind nicht in einer der Ortschaften unserer Kirchengemeinde An Aue und Fuhse feiern, brauchen Sie von uns einen Erlaubnissschein (Dimmissoriale), den Sie dem Pfarramt des entsprechenden Ortes vorlegen. Genauso wird auch dann verfahren, wenn Sie die Taufe bei uns feiern wollen, Ihr Wohnort/ Ihre Heimatkirchengemeinde aber außerhalb der Kirchengemeinde An Aue und Fuhse liegt.

Welche Unterlagen brauchen wir für die Taufe?

Sie benötigen eine Ausfertigung der Geburtsurkunde Ihres Kindes.

Falls die vorgesehenen Patinnen oder Paten nicht in unserer Kirchengemeinde wohnen, brauchen sie einen Patenschein, den das Pfarramt am Wohnort der Paten ausstellt. Der Patenschein bestätigt, dass sie Mitglied der Kirche und im Besitz des Patenrechts sind.

Wann kann mein Kind getauft werden?

Sie können uns bei dem Erstkontakt gerne einen Wunschtermin nennen (einen Samstag oder Sonntag), das zuständige Pfarramt klärt dann, ob der Termin noch frei ist.

Müssen wir als Eltern Mitglied der Kirche sein?

Mit der Taufe übernehmen Sie die Aufgabe, mit ihrem Kind die Beziehung zwischen ihm und Gott und der Gemeinschaft der Christinnen und Christen zu entdecken, diese Beziehung wachsen zu lassen und mit Leben zu füllen. Insofern ist die Mitgliedschaft in einer Kirche sinnvoll. Sollten Sie jedoch ausgetreten sein, wird die Taufe nicht verweigert, wenn Sie gemeinsam mit den Paten dieser Aufgabe nachkommen.

Wer kann Patin oder Pate werden?

Pate oder Patin kann ein Mensch Ihres Vertrauens werden. Voraussetzung ist, dass er oder sie konfirmiert ist und einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehört. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit auch das Recht auf das Patenamt aufgegeben. Im Übrigen: es ist nicht erforderlich, für eine Taufe Paten/ Patinnen zu benennen

Wer wählt den Taufspruch aus? Muss er aus der Bibel kommen?

Zur Taufe gehört immer ein Taufspruch, den Sie auswählen sollten. Sie können natürlich die Pfarrämter um einen Rat bitten. Der Taufspruch muss aus der Bibel kommen. Er soll das Kind auf seinem Lebensweg begleiten. Dieser Spruch sollte darum schon für Kinder verständlich sein. Im den Gemeindebüros können Sie eine Liste möglicher Taufsprüche erhalten. Sie können aber die Suche auch selbst im Internet übernehmen: www.taufspruch.de.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben wir?

Eine Taufe hat einen festgelegten, jedoch personalisierbaren Ablauf. Viele Teile der Taufe/ des Taufgottesdeinstes werden von der Pastorin oder von dem Pastor vollzogen. Es gibt aber auch viele Teile, die eine Beteiligung anderer Personen (z.B. Patin/ Pate) ermöglichen. All das wird in einem persönlichen Taufgespräch besprochen. Hier einige Ideen:

  • Blumenschmuck: Sie können gerne für den Taufstein einen Blumenkranz gestalten lassen und/ oder einen Blumenstrauß für den Altar spenden;
  • Wir freuen uns auf eventuelle musikalische Beiträge (Instrumentalmusik und/ oder Gesang);
  • Die Tauflesungen sowie der individuelle Taufspruch können z.B. von Patinnen oder Paten vorgelesen werden;
  • Die Taufkerze kann von einem Familienmitglied (z.B. von einem Geschwisterkind) angezündet werden;
  • Das Taufwasser kann von einer Person Ihrer Wahl eingegossen werden;
  • Am Ende der Taufe wird ein kleines Gebet gesprochen; auch das kann von jemandem übernommen werden.

Können wir unser Kind auch ökumenisch taufen lassen?

Eine ökumenische Taufe ist noch nicht möglich. Eine Taufe wird jedoch von den großen Konfessionen gegenseitig anerkannt.

Muss ich für die Taufe bezahlen?

Für die Taufe selbst entstehen von Seiten der Kirche für Sie keine Kosten.

Was ist mir der Kollekte?

Die Kollekte kann, muss aber nicht bei der Kirchengemeinde bleiben. Wir freuen uns natürlich sehr, wenn Sie mit der Kollekte unsere Gemeindearbeit unterstützen (z.B. Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, oder Kirchenmusik - fragen Sie einfach nach). Wir leiten aber die Kollekte auch gerne weiter, jedoch nur für anerkannt gemeinnützige Zwecke!

Pastorin, Pfarramt I
Pastorin Heidi Kück
Kirchstraße 7
31311 Uetze
  • Pfarrbezirk: Uetze, Abbeile, Benrode, Wackerwinkel

Pastor, Pfarramt II
Pastor Dr. Tibor Attila Anca
Fuhsestraße 19
31311 Uetze
  • Pfarrbezirk: Dollbergen, Schwüblingsen, Katensen, Altmerdingsen (inkl. Krätze).

Pastor, Pfarramt III
Pastor Steffen Lahmann
An der Kirche 2
31311 Uetze
  • Pfarrbezirk: Hänigsen, Obershagen